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Tagesbeträge in € ab 01.01. 2018 Beschreibung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | Pflegesatz (inkl. Ausbildungskosten) | 24,38 | 29,48 | 32,03 | 34,58 | 39,67 | Anteil der Pflegekasse | 0,00 | 689,00 | 1.298,00 | 1.612,00 | 1.995,00 |
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| | | | Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag einen Teil der pflegebedingten Kosten. Wir rechnen dabei direkt mit der Pflegekasse ab. Der monatliche Maximalbetrag (in Euro) beläuft sich auf: Wer die oben genannten Leistungen für die Tagespflege in Anspruch nimmt, erhält zusätzlich das volle Pflegegeld oder den vollen Betrag von Pflegesachleistungen einer Sozialstation. Die Pflegekassen erbringen Leistungen jedoch nur auf Antrag. Dieser ist direkt bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen von Ihnen selbst übernommen werden. Falls Ihre Mittel dazu nicht ausreichen, könnten Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt stellen. Die Kostenübernahme des Sozialamtes erfolgt jedoch erst ab Antragseingang.
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